Ratgeber

OnlyFans und Steuern: was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt

Aktualisiert am 21. Oktober 2026 · ca. 7 Min. Lesezeit

OnlyFans zahlt in US-Dollar aus, die Plattform sitzt im Ausland, und trotzdem will das Finanzamt bei dir zu Hause wissen, was du verdienst. Hier bekommst du den Überblick, was in allen drei Ländern gleich ist, wo die Unterschiede liegen und wo du im Detail weiterliest.

Keine Steuerberatung: Dieser Artikel fasst öffentliche Informationen der Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz verständlich zusammen (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine persönliche Beratung. Für deine Situation frag eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Treuhänder.

Dein Land, dein Artikel

Die Regeln unterscheiden sich je nach Wohnland deutlich. Für jedes Land haben wir einen eigenen, ausführlichen Ratgeber mit Grenzwerten, Rechenbeispiel und Quellen:

Warum sind OnlyFans-Einnahmen steuerpflichtig?

Steuern zahlst du dort, wo du wohnst. Das gilt für Einkommen aus dem Ausland genauso wie für einen Lohn von einer Firma um die Ecke. Dass OnlyFans im Vereinigten Königreich sitzt und in US-Dollar abrechnet, ändert daran nichts.

Wer regelmässig Inhalte verkauft, will damit Geld verdienen. Steuerlich ist das eine selbständige Tätigkeit. Ein Hobby, bei dem auf Dauer kein Gewinn entsteht, ist es in aller Regel nicht. Das bedeutet: Du meldest die Tätigkeit an, ermittelst einmal im Jahr deinen Gewinn und gibst eine Steuererklärung ab.

Auch wenn du mit einer Agentur arbeitest, bleibst du selbständig. Dein Account gehört dir, die Auszahlungen gehen an dich, und die Agentur ist ein Dienstleister, dessen Kosten du als Ausgabe abziehst.

Was gilt in allen drei Ländern?

  • Der Gewinn zählt, nicht der Umsatz: Besteuert wird, was nach Abzug deiner geschäftlichen Ausgaben übrig bleibt.
  • Anmeldung zu Beginn: Melde die Tätigkeit früh an. Wer erst nach Jahren kommt, zahlt oft Steuern und Beiträge mit Zinsen nach.
  • Sozialabgaben kommen dazu: Als Selbständige zahlst du Beiträge für Altersvorsorge und Krankenversicherung meist selbst. Die Regeln dafür sind in jedem Land anders.
  • Umsatzsteuer erst ab einer Grenze: Kleine Unternehmen sind in allen drei Ländern davon befreit, solange sie unter einer Umsatzgrenze bleiben.
  • Belege aufbewahren: Auszahlungsberichte von OnlyFans, Kontoauszüge und Rechnungen für deine Ausgaben gehören in eine saubere Ablage.
  • Einkommen wird zusammengerechnet: Hast du daneben einen Job, kommt der OnlyFans-Gewinn zu deinem Lohn dazu und erhöht den Steuersatz.

Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, Stand 2026. Die Details und Quellen findest du im jeweiligen Länderartikel.

ThemaDeutschlandÖsterreichSchweiz
AnmeldungGewerbeamt und FinanzamtFinanzamt und Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)AHV-Ausgleichskasse
Steuerfrei bis12'348 Euro (Grundfreibetrag)13'539 Euro (erste Tarifstufe)je nach Kanton verschieden
SozialabgabenKrankenversicherung Pflicht, Rente meist freiwilligSVS: als Neue Selbständige ab 6'613.20 Euro Einkünften, mit Gewerbeschein ab AnmeldungAHV/IV/EO, Mindestbeitrag 530 Franken plus Verwaltungskosten
Umsatzsteuer frei bis25'000 Euro Vorjahr und 100'000 Euro laufendes Jahr, im Gründungsjahr 25'000 Euro55'000 Euro im laufenden Jahr und im Vorjahr100'000 Franken im Jahr
Weitere SteuerGewerbesteuer über 24'500 Euro Gewinnkeinekeine

Wie verbuchst du Auszahlungen in US-Dollar?

OnlyFans rechnet in US-Dollar ab. Für deine Steuererklärung zählt aber der Betrag in deiner Landeswährung. Am einfachsten nimmst du den Betrag, der tatsächlich auf deinem Bankkonto ankommt, zusammen mit dem Datum der Gutschrift. Bewahre dazu die Auszahlungsübersicht von OnlyFans auf, damit du jeden Betrag belegen kannst.

Wechselgebühren deiner Bank sind in der Regel eine geschäftliche Ausgabe. Ein eigenes Konto nur für dein Creator-Business macht es dir und deiner Steuerberatung deutlich leichter. Wie sich ein Monatsumsatz auf OnlyFans zusammensetzt, kannst du im Umsatzrechner durchspielen.

Was kannst du von den Einnahmen abziehen?

Abziehbar ist, was du für dein Creator-Business ausgibst. Typische Beispiele:

  • Equipment: Kamera, Ringlicht, Stativ, Mikrofon. Teure Geräte werden meist über mehrere Jahre abgeschrieben.
  • Outfits und Requisiten: wenn du sie für deinen Content kaufst und nicht privat nutzt.
  • Software und Apps: Bildbearbeitung, Schnittprogramme, Cloud-Speicher.
  • Externe Dienstleistungen: Management, Marketing oder Chat-Betreuung gemäss Vertrag und Abrechnung.
  • Handy und Internet: der geschäftlich genutzte Anteil.
  • Steuerberatung: die Kosten für deine Buchhaltung und Steuererklärung.

Bei Dingen, die du auch privat nutzt, wird nur der geschäftliche Anteil anerkannt. Schätze ihn realistisch und halte fest, wie du darauf kommst.

So startest du richtig

  1. Tätigkeit anmelden: in deinem Land bei der zuständigen Stelle, idealerweise vor der ersten Auszahlung.
  2. Eigenes Konto eröffnen: nur für Einnahmen und Ausgaben deines Creator-Business.
  3. Rücklagen bilden: jeden Monat einen festen Anteil für Steuern und Sozialabgaben zur Seite legen.
  4. Monatlich ablegen: Auszahlungsberichte, Kontoauszüge und Belege in einen Ordner, digital oder auf Papier.
  5. Früh beraten lassen: Ein Termin bei einer Steuerberatung im ersten Jahr spart später oft viel Geld und Nerven.

Was beim Start mit einer Agentur wichtig ist, liest du im Ratgeber Seriöse OnlyFans Agentur erkennen. Wenn du Unterstützung bei deinem Account möchtest, kannst du dich jederzeit unverbindlich bewerben.

Häufige Fragen zu OnlyFans und Steuern

Ja. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind OnlyFans-Einnahmen steuerpflichtig, auch wenn das Geld in US-Dollar von einer Plattform im Ausland kommt. Massgebend ist, wo du wohnst, nicht wo OnlyFans sitzt.

Den Gewinn. Das ist dein Umsatz minus die Ausgaben für dein Creator-Business, zum Beispiel Equipment, Software, Kostüme oder Kosten für Management und Marketing. Deshalb lohnt es sich, alle Belege aufzubewahren.

In aller Regel ja. Du arbeitest auf eigene Rechnung und mit eigenem Risiko. Je nach Land meldest du ein Gewerbe an (Deutschland), dich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (Österreich) oder bei der AHV-Ausgleichskasse (Schweiz).

Erst ab bestimmten Umsatzgrenzen. In Deutschland gilt die Kleinunternehmerregelung bis 25'000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100'000 Euro im laufenden Jahr, im ersten Jahr bis 25'000 Euro. In Österreich liegt die Grenze bei 55'000 Euro, und in der Schweiz besteht die MWST-Pflicht ab 100'000 Franken Jahresumsatz.

Eine feste Zahl gibt es nicht, weil Steuern und Sozialabgaben von deinem Land, deinem Gewinn und deinen übrigen Einkünften abhängen. Viele Selbständige legen jeden Monat einen festen Anteil der Auszahlung auf ein eigenes Konto. Wie viel bei dir sinnvoll ist, klärst du am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Treuhänder.

Quellen