Ratgeber

OnlyFans Steuern Österreich: Neue Selbständige, SVS und Einkommensteuer erklärt

Aktualisiert am 21. Oktober 2026 · ca. 9 Min. Lesezeit

In Österreich kommen auf Creatorinnen zwei Stellen zu: das Finanzamt und die Sozialversicherung der Selbständigen. Hier erfährst du, wie du dich anmeldest, welche Grenzen 2026 gelten und mit welchen Abgaben du rechnen solltest.

Keine Steuerberatung: Dieser Artikel fasst öffentliche Informationen von Finanzministerium, Unternehmensserviceportal und SVS verständlich zusammen (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine persönliche Beratung. Für deine Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder das Gründerservice der WKO.

Den Überblick über alle drei Länder findest du im Ratgeber OnlyFans und Steuern.

Neue Selbständige oder Gewerbe?

Einen eigenen Gewerbewortlaut für Content Creatorinnen gibt es in Österreich nicht. Entscheidend ist, womit du dein Geld verdienst:

  • Neue Selbständige: Für Einnahmen aus Abos und bezahlten Inhalten brauchst du laut Wirtschaftskammer in der Regel keinen Gewerbeschein. Das trifft auf den Kern von OnlyFans meist zu.
  • Gewerbe: Bekommst du Geld für Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Links, ist meist ein Gewerbe nötig. Dann bist du auch Mitglied der Wirtschaftskammer.

Die Grenze ist nicht immer scharf. Das kostenlose Gründerservice der WKO prüft deinen Fall, auch vor dem Start.

So meldest du dich an

  1. Finanzamt Österreich: Die Betriebseröffnung meldest du innerhalb eines Monats, als Einzelunternehmerin mit dem Fragebogen Verf 24 oder direkt in FinanzOnline. Das gilt auch, wenn du anfangs noch keine Steuer zahlst.
  2. SVS: Als Neue Selbständige meldest du dich bei der SVS, sobald deine Einkünfte voraussichtlich die Versicherungsgrenze übersteigen. Mit Gewerbeschein beginnt die Versicherung grundsätzlich mit der Anmeldung.
  3. Gewerbeschein, falls nötig: über das Unternehmensserviceportal oder die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.

Mehr zu deinem Start in Österreich findest du auf unserer Seite OnlyFans Agentur Österreich.

Wie viel Einkommensteuer zahlst du 2026?

Besteuert wird dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, zusammen mit deinen übrigen Einkünften. Bis 13'539 Euro Einkommen im Jahr zahlst du 2026 keine Einkommensteuer. Darüber gilt ein Stufentarif nach § 33 EStG:

Einkommen 2026Grenzsteuersatz
bis 13'539 Euro0 %
13'539 bis 21'992 Euro20 %
21'992 bis 36'458 Euro30 %
36'458 bis 70'365 Euro40 %
70'365 bis 104'859 Euro48 %
104'859 bis 1 Million Euro50 %
über 1 Million Euro55 %

Der Satz gilt jeweils nur für den Teil des Einkommens innerhalb der Stufe. Ein höherer Gewinn lohnt sich deshalb immer.

Was bringt dir der Gewinnfreibetrag?

Selbständige bekommen automatisch einen Grundfreibetrag: 15 Prozent des Gewinns bis 33'000 Euro bleiben steuerfrei, das sind höchstens 4'950 Euro. Du musst dafür nichts investieren, das Finanzamt berücksichtigt ihn beim Bescheid. Für höhere Gewinne gibt es einen zusätzlichen Freibetrag, der an Investitionen gebunden ist.

SVS: Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) übernimmt deine Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Als Neue Selbständige bist du pflichtversichert, sobald deine Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen. 2026 liegt sie bei 6'613.20 Euro im Jahr, egal ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist.

Die Beiträge 2026 im Überblick, berechnet von deiner Beitragsgrundlage:

  • Krankenversicherung: 6,8 %
  • Pensionsversicherung: 18,5 %
  • Selbständigenvorsorge: 1,53 %
  • Unfallversicherung: fixer Betrag von 12.95 Euro pro Monat

Zusammen sind das gut ein Viertel deiner Einkünfte. Am Anfang setzt die SVS vorläufige Beiträge fest. Die endgültigen Beiträge berechnet sie erst anhand deines Einkommensteuerbescheids, oft ein bis zwei Jahre später. Leg deshalb von Anfang an Geld zur Seite, damit eine Nachzahlung dich nicht überrascht. Die SVS-Beiträge kannst du wiederum als Betriebsausgabe abziehen.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmerin bist du von der Umsatzsteuer befreit, solange dein Jahresumsatz weder im laufenden Jahr noch im Vorjahr 55'000 Euro übersteigt. Mitgezählt werden nur Umsätze, die in Österreich steuerbar sind. Diese Grenze gilt seit 1. Jänner 2025. Überschreitest du sie um höchstens 10 Prozent, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen, im Folgejahr fällt sie weg. Bei mehr als 10 Prozent endet sie sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Bei OnlyFans gibt es eine Besonderheit: Du rechnest nicht direkt mit Fans ab, sondern über die Plattform mit Sitz im Vereinigten Königreich. Ob deine Umsätze in Österreich steuerbar sind und wie sie bei der Grenze zählen, ist eine Fachfrage. Klär sie mit einer Steuerberaterin, bevor du in die Nähe der Grenze kommst.

Alle Grenzwerte 2026 auf einen Blick

ThemaWert 2026Quelle
Einkommensteuerfrei bis13'539 Euro§ 33 EStG
Grundfreibetrag Gewinnfreibetrag15 % von max. 33'000 Euro Gewinn§ 10 EStG
Versicherungsgrenze Neue Selbständige6'613.20 Euro im JahrSVS
Beiträge Kranken- und Pensionsversicherung6,8 % und 18,5 %SVS / WKO
Kleinunternehmergrenze Umsatzsteuer55'000 Euro im laufenden Jahr und im Vorjahr§ 6 UStG

Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht: keine weiteren Einkünfte, Gewinn bereits nach Abzug der SVS-Beiträge, keine weiteren Freibeträge. Alle Zahlen sind angenommen und kein Versprechen.

PositionBetrag pro Jahr
Gewinn nach Ausgaben und SVS-Beiträgen30'000 Euro
Grundfreibetrag Gewinnfreibetrag (15 %)−4'500 Euro
Steuerpflichtiges Einkommen25'500 Euro
davon 0 % bis 13'539 Euro0 Euro
davon 20 % von 13'539 bis 21'992 Euro1'690.60 Euro
davon 30 % von 21'992 bis 25'500 Euro1'052.40 Euro
Einkommensteuerrund 2'743 Euro

Wie sich ein Monatsumsatz auf OnlyFans zusammensetzt, kannst du im Umsatzrechner durchspielen.

Buchhaltung und Fristen

Als Einzelunternehmerin ermittelst du deinen Gewinn meist mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. So bleibt es einfach:

  • Einnahmen erfassen: jede Auszahlung von OnlyFans mit Datum, Betrag in US-Dollar und Betrag in Euro laut Kontoauszug.
  • Belege sammeln: Rechnungen für Equipment, Software, Outfits und Dienstleistungen.
  • Eigenes Konto: trennt Privates und Geschäftliches.
  • Rücklagen: für Einkommensteuer und SVS-Nachzahlungen jeden Monat einen festen Anteil zur Seite legen.
  • Steuererklärung: über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres, auf Papier bis 30. April.

Keine Steuerberatung, im Zweifel fragen: Wir sind eine Management-Agentur, keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberatung, das Finanzamt Österreich oder die SVS.

Häufige Fragen zu OnlyFans Steuern in Österreich

Für reine Abo-Einnahmen meist nicht, dann giltst du als Neue Selbständige. Bekommst du zusätzlich Geld für Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Links, ist laut Wirtschaftskammer in der Regel ein Gewerbe nötig. Das kostenlose Gründerservice der WKO prüft deinen Fall.

Bis 13'539 Euro Einkommen im Jahr fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Dazu kommt der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags: 15 Prozent des Gewinns bis 33'000 Euro bleiben zusätzlich steuerfrei, ohne dass du dafür investieren musst.

Als Neue Selbständige wirst du pflichtversichert, sobald deine Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen. 2026 liegt sie bei 6'613.20 Euro im Jahr. Melde dich spätestens dann bei der SVS, sonst drohen Nachzahlungen mit Zuschlag.

Als Kleinunternehmerin nicht, solange dein Jahresumsatz weder im laufenden Jahr noch im Vorjahr 55'000 Euro übersteigt. Weil OnlyFans im Vereinigten Königreich sitzt, ist die Einordnung deiner Umsätze ein Sonderfall. Klär sie mit einer Steuerberaterin, bevor du die Grenze erreichst.

Über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres, auf Papier bis 30. April. Mit einer Steuerberatung verlängern sich die Fristen in der Regel. Nach dem ersten Bescheid setzt das Finanzamt meist Vorauszahlungen fest.

Quellen