Ratgeber

OnlyFans Steuern Deutschland: Gewerbe, Einkommensteuer und Umsatzsteuer erklärt

Aktualisiert am 21. Oktober 2026 · ca. 9 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland mit OnlyFans Geld verdient, ist für das Finanzamt in der Regel Unternehmerin. Klingt gross, ist aber gut machbar. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was du anmelden musst, welche Steuern anfallen und welche Grenzen 2026 gelten.

Keine Steuerberatung: Dieser Artikel fasst die gesetzlichen Regeln verständlich zusammen (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine persönliche Beratung. Für deine Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Den Überblick über alle drei Länder findest du im Ratgeber OnlyFans und Steuern.

Ist OnlyFans in Deutschland ein Gewerbe oder ein freier Beruf?

Wer regelmässig Inhalte verkauft und damit Geld verdienen will, ist selbständig tätig. Offen ist nur, ob das als Gewerbe oder als freier Beruf gilt. Freie Berufe sind in § 18 EStG aufgezählt, zum Beispiel künstlerische Tätigkeiten.

In der Praxis stufen Finanzämter OnlyFans-Content meist als gewerblich ein, vor allem wenn Chats, bezahlte Nachrichten und Abo-Verkäufe im Vordergrund stehen. Eine Anerkennung als künstlerische Tätigkeit ist im Einzelfall möglich, aber unsicher. Plane deshalb mit einem Gewerbe.

So meldest du dich an

  1. Gewerbeanmeldung: bei deiner Stadt oder Gemeinde, in vielen Orten online. Als Tätigkeit reicht eine sachliche Beschreibung, zum Beispiel „Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte“.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: innerhalb eines Monats nach Beginn, elektronisch über ELSTER. Hier gibst du auch an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
  3. Steuernummer: Das Finanzamt teilt dir eine Steuernummer zu und setzt eventuell Vorauszahlungen fest.
  4. Krankenkasse informieren: Wenn du selbständig wirst oder dein Einkommen sich ändert, sag deiner Krankenkasse Bescheid.

Mehr zu deinem Start in Deutschland findest du auf unserer Seite OnlyFans Agentur Deutschland.

Wie viel Einkommensteuer zahlst du?

Besteuert wird dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, zusammen mit deinen übrigen Einkünften. 2026 bleiben 12'348 Euro zu versteuerndes Einkommen steuerfrei, das ist der Grundfreibetrag nach § 32a EStG. Darüber steigt der Steuersatz schrittweise von 14 bis 42 Prozent. Ab 277'826 Euro gilt der Spitzensatz von 45 Prozent.

Der Steuersatz steigt also nicht in Stufen für das ganze Einkommen, sondern nur für den Teil, der über einer Grenze liegt. Ein höherer Gewinn lohnt sich deshalb immer.

Wann fällt Gewerbesteuer an?

Für Einzelunternehmerinnen gibt es einen Freibetrag von 24'500 Euro Gewinn im Jahr (§ 11 GewStG). Liegst du darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer.

Liegst du darüber, wird auf den übersteigenden Teil ein Messbetrag von 3,5 Prozent berechnet, den deine Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert. Das Finanzamt rechnet dir das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz bis 400 Prozent gleicht sich die Gewerbesteuer dadurch in der Regel vollständig aus. Die Anrechnung ist allerdings auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf den Teil der Einkommensteuer begrenzt, der auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 bist du Kleinunternehmerin, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25'000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100'000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG). Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Wird die Grenze von 100'000 Euro im laufenden Jahr überschritten, fällt die Befreiung ab diesem Umsatz weg.

Wichtig beim Start: Im Jahr, in dem du neu beginnst, gibt es kein Vorjahr. Dann darf dein Umsatz im laufenden Jahr höchstens 25'000 Euro betragen. Schon der Umsatz, mit dem du diese Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig.

Bei OnlyFans gibt es eine Besonderheit: Du verkaufst nicht direkt an Fans, sondern rechnest über die Plattform ab, die im Vereinigten Königreich sitzt. Bei Leistungen an ein Unternehmen im Ausland liegt der Ort der Leistung grundsätzlich dort, wo der Empfänger sitzt (§ 3a UStG). Wie deine Umsätze genau einzuordnen sind, solltest du mit deiner Steuerberatung klären, bevor du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest.

Alle Grenzwerte 2026 auf einen Blick

ThemaWert 2026Grundlage
Grundfreibetrag Einkommensteuer12'348 Euro§ 32a EStG
Spitzensteuersatz 45 %ab 277'826 Euro§ 32a EStG
Freibetrag Gewerbesteuer24'500 Euro Gewinn§ 11 GewStG
Anrechnung Gewerbesteuer4-facher Messbetrag§ 35 EStG
Kleinunternehmer: Vorjahrhöchstens 25'000 Euro Umsatz§ 19 UStG
Kleinunternehmer: laufendes Jahrhöchstens 100'000 Euro Umsatz§ 19 UStG
Kleinunternehmer: Gründungsjahrhöchstens 25'000 Euro Umsatz§ 19 UStG

Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht: keine weiteren Einkünfte, ledig, ohne Kirchensteuer, und der Gewinn wird direkt als zu versteuerndes Einkommen genommen. In Wirklichkeit senken zum Beispiel deine Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben die Steuer zusätzlich. Alle Zahlen sind angenommen und kein Versprechen.

PositionBetrag pro Jahr
Auszahlungen von OnlyFans (nach 20 % Plattformgebühr, in Euro)36'000 Euro
Externe Dienstleistungen (angenommen)−3'500 Euro
Equipment, Software, Outfits−2'000 Euro
Handy, Internet, Steuerberatung (Anteil)−500 Euro
Gewinn30'000 Euro
Einkommensteuer nach § 32a EStG (Tarif 2026)rund 4'217 Euro
Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 % (5'500 Euro über dem Freibetrag)rund 770 Euro
Anrechnung auf die Einkommensteuer (4 × 192.50 Euro Messbetrag)−770 Euro

Im Beispiel gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer vollständig aus. Dazu kommen die Beiträge zur Krankenversicherung, die je nach Kasse und Einkommen unterschiedlich hoch sind. Wie sich ein Monatsumsatz auf OnlyFans zusammensetzt, kannst du im Umsatzrechner durchspielen.

Krankenversicherung und Rente

In Deutschland gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Bist du nebenbei angestellt, bleibst du meist über deinen Job versichert, solange OnlyFans eine Nebentätigkeit bleibt. Wird es dein Hauptberuf, versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen, es gibt aber einen Mindestbeitrag. Sprich früh mit deiner Krankenkasse, denn Nachzahlungen können teuer werden.

Eine Rentenversicherung ist für die meisten Selbständigen freiwillig. Sorge trotzdem vor, zum Beispiel mit freiwilligen Beiträgen oder privater Vorsorge.

Buchhaltung mit der Einnahmenüberschussrechnung

Als Einzelunternehmerin ermittelst du deinen Gewinn in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR). Das heisst: Einnahmen minus Ausgaben, jeweils in dem Jahr, in dem das Geld fliesst. So bleibt es einfach:

  • Einnahmen erfassen: jede Auszahlung von OnlyFans mit Datum, Betrag in US-Dollar und Betrag in Euro laut Kontoauszug.
  • Belege sammeln: Rechnungen für Equipment, Software und Dienstleistungen, digital oder auf Papier.
  • Eigenes Konto: trennt Privates und Geschäftliches.
  • Rücklagen: jeden Monat einen festen Anteil für Steuern und Vorauszahlungen zur Seite legen.
  • Fristen im Blick: Die Steuererklärung reichst du elektronisch über ELSTER ein.

Keine Steuerberatung, im Zweifel fragen: Wir sind eine Management-Agentur, keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

Häufige Fragen zu OnlyFans Steuern in Deutschland

In den meisten Fällen ja. Wer regelmässig und mit Gewinnabsicht Inhalte verkauft, ist selbständig tätig, und das Finanzamt stuft OnlyFans in der Praxis meist als gewerblich ein. Du meldest das Gewerbe bei deiner Gemeinde an und füllst danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus.

Bei der Einkommensteuer bleiben 2026 insgesamt 12'348 Euro zu versteuerndes Einkommen steuerfrei (Grundfreibetrag). Das gilt für alle deine Einkünfte zusammen, also auch für einen Lohn aus einem Job. Bei der Gewerbesteuer gibt es zusätzlich einen Freibetrag von 24'500 Euro Gewinn.

Als Kleinunternehmerin nicht. Das bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25'000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100'000 Euro nicht übersteigt. Startest du neu, gilt im ersten Jahr eine Grenze von 25'000 Euro. Weil OnlyFans im Ausland sitzt, ist die umsatzsteuerliche Einordnung zudem ein Sonderfall, den du mit deiner Steuerberatung klären solltest.

Ja. Auch nebenberufliche Einnahmen gehören in die Steuererklärung. Der Gewinn aus OnlyFans wird zu deinem Lohn addiert. Bei kleinen Nebeneinkünften gibt es zwar Sonderregeln, verlassen solltest du dich darauf aber nur nach Rücksprache mit einer Steuerberatung.

Das Finanzamt kann Steuern nachfordern, dazu Zinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Viele digitale Plattformen sind inzwischen gesetzlich verpflichtet, Einnahmen ihrer Anbieter an Steuerbehörden zu melden. Wer bisher nichts angegeben hat, sollte schnell mit einer Steuerberatung sprechen.

Quellen